AGB´s

GASTAUFNAHMEBEDINGUNGEN DER GASTGEBER IN DER TOURISMUSGEMEINSCHAFT SÜDLICHES ALLGÄU
Sehr geehrte Gäste,
die Tourismusgemeinschaft Südliches Allgäu GbR, nachstehend „TSA“ abgekürzt, vermittelt Unterkünfte ihrer gewerblichen Beherbergungsbetriebe und Privatvermieter (Hotels, Gasthäuser, Pensionen, Privatzimmer und Ferienwohnungen), nachstehend einheitlich „Gastgeber“ genannt, entsprechend dem aktuel-len Angebot an. Die nachfolgenden Bedingungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des im Buchungsfall zwischen dem Gast und dem Gastgeber zu Stande kommenden Gastaufnahmevertrags und regeln ergänzend zu den gesetzlichen Vorschriften das Vertragsverhältnis zwischen dem Gast und dem Gastge-ber. Bitte lesen Sie diese Bedingungen daher sorgfältig durch.

 
1.    Stellung der TSA; Geltungsbereich dieser Vertragsbedingungen
1.1. TSA ist Betreiberin der jeweiligen Internetauftritte bzw. Herausgeberin entsprechender Gastgeberverzeichnisse, Kataloge, Flyer oder sonstiger Printmedien und Onlineauftritte, soweit TSA dort als Herausgebe-rin/Betreiberin ausdrücklich bezeichnet ist.
1.2. Soweit TSA eine Zusammenstellung aus Unterkunfts- und eigenen Nebenleistungen der Gastgeber (z.B. Unterkunft nebst Verpflegung) vermit-telt und die eigenen Nebenleistungen des Gastgebers keinen erheblichen Anteil am Gesamtwert dieser Leistungszusammenstellung ausmachen und weder ein wesentliches Merkmal dieser Leistungszusammenstellung des Gastgebers oder von TSA selbst darstellen noch als solches beworben werden, hat TSA lediglich die Stellung eines Vermittlers von Unterkunftsleis-tungen.
1.3. TSA hat als Vermittler die Stellung eines Anbieters verbundener Reise-leistungen, soweit nach den gesetzlichen Vorschriften des § 651w BGB die Voraussetzungen für ein Angebot verbundener Reiseleistungen von TSA vorliegen.
1.4. Unbeschadet der Verpflichtungen von TSA als Anbieter verbundener Reiseleistungen (insbesondere Übergabe des gesetzlich vorgesehenen Formblatts und Durchführung der Kundengeldabsicherung im Falle einer Inkassotätigkeit von TSA) und der rechtlichen Folgen bei Nichterfüllung dieser gesetzlichen Verpflichtungen ist TSA im Falle des Vorliegens der Voraussetzungen nach  Ziffer 1.2. oder 1.3.weder Reiseveranstalter noch Vertragspartner des im Buchungsfalle zu Stande kommenden Gastaufnah-mevertrages. TSA haftet daher nicht für die Angaben des Gastgebers zu Preisen und Leistungen, für die Leistungserbringung selbst sowie für Leis-tungsmängel.
1.5. Die vorliegenden Geschäftsbedingungen gelten, soweit wirksam verein-bart, für Gastaufnahmeverträge, bei denen Buchungsgrundlagen die von TSA herausgegebenen Gastgeberverzeichnisse, Kataloge oder Unterkunftsange-bote in Internetauftritten sind.
1.6. Den Gastgebern bleibt es vorbehalten, mit dem Gast andere als die vorliegenden Gastaufnahmebedingungen zu vereinbaren oder ergänzende oder abweichende Vereinbarungen zu den vorliegenden Gastaufnahmebedin-gungen zu treffen.
2.     Vertragsschluss
2.1. Für alle Buchungsarten gilt:
Grundlage des Angebots des Gastgebers und der Buchung des Gas-tes sind die Beschreibung der Unterkunft und die ergänzenden Informationen in der Buchungsgrundlage (z.B. Ortbeschreibung, Klassifizierungserläute-rung) soweit diese dem Gast bei der Buchung vorliegen.
2.2. Für die Buchung, die mündlich, telefonisch, schriftlich, per Email oder per Telefax erfolgen kann, gilt:
a) Mit der Buchung bietet der Gast dem Gastgeber den Abschluss des Gast-aufnahmevertrages verbindlich an.
b) Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Buchungsbestätigung (Annahme-erklärung) des Gastgebers beim Gast zustande, die keiner Form bedarf, mit der Folge, dass auch mündliche und telefonische Bestätigungen für den Gast rechtsverbindlich sind. Im Regelfall wird der Gastgeber zusätz-lich eine schriftliche Ausfertigung der Buchungsbestätigung an den Gast übermitteln. Mündliche oder telefonische Buchungen des Gastes führen bei entsprechender verbindlicher mündlicher oder telefonischer Bestätigung jedoch auch dann zum verbindlichen Vertragsabschluss, wenn die entsprechende schriftliche Ausfertigung der Buchungsbestätigung dem Gast nicht zugeht.
c) Unterbreitet der Gastgeber auf Wunsch des Gastes oder des Auftraggebers ein spezielles Angebot, so liegt darin, abweichend von den vorstehenden Regelungen, ein verbindliches Vertragsangebot des Gastgebers an den Gast, bzw. den Auftraggeber. In diesen Fällen kommt der Vertrag, ohne dass es einer entsprechenden Rückbestätigung bedarf, zu Stande, wenn der Gast, bzw. der Auftraggeber dieses Angebot innerhalb der im Angebot genannten Frist ohne Einschränkungen, Änderungen oder Erweiterungen durch aus-drückliche Erklärung, Anzahlung, Restzahlung oder Inanspruchnahme der Unterkunft annehmen.
d) TSA weist darauf hin, dass nach den gesetzlichen Vorschriften (§ 312g Abs. 2 Satz 1 Ziff. 9 BGB) bei Beherbergungsverträgen, die im Fernabsatz (Briefe, Kataloge, Telefonanrufe, Telekopien, E-Mails, über Mobilfunkdienst versendete Nachrichten (SMS) sowie Rundfunk und Telemedien) abge-schlossen wurden, kein Widerrufsrecht besteht sondern lediglich die gesetz-lichen Regelungen über die Nichtinanspruchnahme von Mietleistungen (§ 537 BGB) gelten (siehe hierzu auch Ziff. 4. dieser Gastaufnahmebedingungen). Ein Widerrufsrecht besteht jedoch, wenn der Beherbergungsvertrag außer-halb von Geschäftsräumen geschlossen worden ist, es sei denn, die mündli-chen Verhandlungen, auf denen der Vertragsschluss beruht, sind auf vorher-gehende Bestellung des Verbrauchers geführt worden; im letztgenannten Fall besteht ein Widerrufsrecht ebenfalls nicht.
2.3. Bei Buchungen, die im Internet erfolgen, gilt für den Vertragsab-schluss:
a) Mit Betätigung des Buttons (der Schaltfläche) „zahlungspflichtig bu-chen“ bietet der Gast dem Gastgeber den Abschluss des Gastaufnahmever-trages verbindlich an. Sofern nicht sofort die Buchungsbestätigung am Bild-schirm dargestellt wird, wird dem Gast der Eingang seiner Buchung unver-züglich auf elektronischem Weg bestätigt.
b) Die Übermittlung des Vertragsangebots durch Betätigung des Buttons "zahlungspflichtig buchen" begründet keinen Anspruch des Gastes auf das Zustandekommen eines Gastaufnahmevertrages entsprechend seiner Buchungsangaben. Der Gastgeber ist vielmehr frei in seiner Ent-scheidung, das Vertragsangebot des Gastes anzunehmen oder nicht.
c) Der Vertrag kommt durch den Zugang der Buchungsbestätigung des Gastgebers beim Gast zu Stande, welche entweder sofort durch Darstellung am Bildschirm erfolgt und in diesem Fall dem Gast zum Ausdruck und zur Speicherung zur Verfügung steht oder durch Übermittlung der Buchungsbe-stätigung per Fax, per E-Mail oder per Post.
3.    Zahlung
3.1. Nach Vertragsschluss (Zugang der Buchungsbestätigung beim Gast, beziehungsweise Eingang der Annahmeerklärung des Gastes beim Gastge-ber bei zuvor unterbreiteten Angebot) kann der Gastgeber, soweit im Einzel-fall keine andere Vereinbarung über die Höhe der Anzahlung getroffen wurde, eine Anzahlung in Höhe bis zu 20% des Gesamtpreises aus Unterkunftsleis-tungen und gebuchten Nebenleistungen fordern, welche an den Gastgeber zu bezahlen ist.
3.2.  Die Restzahlung ist zum Aufenthaltsende an den Gastgeber zu entrich-ten, soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist.
3.3. Zahlungen in Fremdwährungen und mit Verrechnungsscheck sind nicht möglich. Kreditkartenzahlungen sind nur möglich, wenn dies vereinbart oder vom Gastgeber allgemein durch Aushang angeboten wird. Zahlungen am Aufenthaltsende ich nicht durch Überweisung möglich.
3.4. Erfolgt durch den Gast eine vereinbarte Anzahlung trotz einer Mahnung des Gastgebers mit angemessener Fristsetzung nicht oder nicht vollständig innerhalb der angegebenen Frist, so ist der Gastgeber, soweit er selbst zur Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit und in der Lage ist und soweit kein gesetzliches oder vertragliches Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungs-recht des Gastes besteht, berechtigt, vom Vertrag mit dem Gast zurückzutre-ten und von ihm Rücktrittskosten gemäß Ziff. 4. dieser Bedingungen zu fordern, wenn der Gast den Zahlungsverzug zu vertreten hat.
4.    Rücktritt und Nichtanreise
4.1. Im Falle des Rücktritts oder der Nichtanreise bleibt der Anspruch des Gastgebers auf Bezahlung des vereinbarten Aufenthaltspreises einschließlich des Verpflegungsanteils und der Entgelte für Zusatzleistungen, bestehen.
4.2. Der Gastgeber hat sich im Rahmen seines gewöhnlichen Geschäftsbe-triebs, ohne Verpflichtung zu besonderen Anstrengungen und unter Berück-sichtigung des besonderen Charakters der gebuchten Unterkunft (z.B. Nicht-raucherzimmer, Familienzimmer) um eine anderweitige Verwendung der Unterkunft zu bemühen.
4.3. Der Gastgeber hat sich Einnahmen aus einer anderweitigen Belegung und, soweit diese nicht möglich ist, ersparte Aufwendungen anrechnen zu lassen.
4.4. Nach den von der Rechtsprechung anerkannten Prozentsätzen für die Bemessung ersparter Aufwendungen, hat der Gast, bzw. der Auftraggeber an den Gastgeber die folgenden Beträge zu bezahlen, jeweils bezogen auf den gesamten Preis der Unterkunftsleistungen (einschließlich aller Nebenkos-ten), jedoch ohne Berücksichtigung etwaiger Abgaben für Kurtaxe:
    Bei Ferienwohnungen/Unterkünften ohne
Verpflegung                                            90%
    Bei Übernachtung/Frühstück                            80%
    Bei Halbpension                                        70%
    Bei Vollpension                                        60%
4.5. Dem Gast/dem Auftraggeber bleibt es ausdrücklich vorbehalten, dem Gastgeber nachzuweisen, dass seine ersparten Aufwendungen wesentlich höher sind, als die vorstehend berücksichtigten Abzüge, bzw. dass eine anderweitige Verwendung der Unterkunftsleistungen stattgefunden hat. Im Falle eines solchen Nachweises sind der Gast, bzw. der Auftraggeber nur verpflichtet, den entsprechend geringeren Betrag zu bezahlen.
4.6. Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung wird drin-gend empfohlen.
4.7. Die Rücktrittserklärung ist ausschließlich an den Gastgeber, nicht an TSA zu richten und sollte im Interesse des Gastes in Textform erfolgen.
5.    Pflichten des Gastes, Kündigung durch den Gast
5.1. Der Gast ist verpflichtet, auftretende Mängel und Störungen unverzüglich dem Gastgeber anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Eine Mängelanzeige, die nur gegenüber TSA erfolgt, ist nicht ausreichend. Unterbleibt die Mängel-anzeige schuldhaft, können Ansprüche des Gastes ganz oder teilweise entfal-len.
5.2. Der Gast kann den Vertrag nur bei erheblichen Mängeln oder Störungen kündigen. Er hat zuvor dem Gastgeber im Rahmen der Mängelanzeige eine angemessene Frist zu Abhilfe zu setzen, es sei denn, dass die Abhilfe un-möglich ist, vom Gastgeber verweigert wird oder die sofortige Kündigung durch ein besonderes, dem Gastgeber erkennbares Interesse des Gastes sachlich gerechtfertigt oder aus solchen Gründen die Fortsetzung des Aufent-halts objektiv unzumutbar ist.
6.    Haftungsbeschränkung des Gastgebers
6.1. Der Gastgeber haftet unbeschränkt, soweit
■ der Schaden aus der Verletzung einer wesentlichen Pflicht resultiert, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht oder deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks ge-fährdet
■ der Schaden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Ge-sundheit resultiert.
Im Übrigen Ist die Haftung des Gastgebers beschränkt auf Schäden, die durch den Gastgeber oder dessen Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden.
6.2. Die Gastwirtshaftung des Gastgebers für eingebrachte Sachen gemäß §§ 701 ff. BGB bleibt durch diese Regelung unberührt.
6.3. Der Gastgeber haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die während des Aufenthalts für den Gast/Auftraggeber er-kennbar als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Sportveran-staltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen usw.). Entsprechendes gilt für Fremdleistungen, die bereits zusammen mit der Buchung der Unterkunft vermittelt werden, soweit diese in der Ausschreibung, bzw. der Buchungsbe-stätigung ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet sind.
7.    Alternative Streitbeilegung; Rechtswahl und Gerichtsstand
7.1. TSA und der Gastgeber weisen im Hinblick auf das Gesetz über Ver-braucherstreitbeilegung darauf hin, dass weder TSA noch der Gastgeber derzeit an einer freiwilligen Verbraucherstreitbeilegung teilnehmen. Sofern die Teilnahme an einer Einrichtung zur Verbraucherstreitbeilegung nach Drucklegung dieser Vermittlungs- und Gastaufnahmebedingungen für TSA oder den Gastgeber verpflichtend würde, wird der Gast hierüber in geeigneter Form informiert. Für alle Vermittlungs- und Gastaufnahmeverträge, die im elektronischen Rechtsverkehr geschlossen wurden, wird auf die europäische Online-Streitbeilegungs-Plattform https://ec.europa.eu/consumers/odr/ hin-gewiesen.
7.2. Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Gast bzw. dem Auftraggeber und dem Gastgeber, bzw. TSA findet ausschließlich deutsches Recht An-wendung. Entsprechendes gilt für das sonstige Rechtsverhältnis.
7.3. Der Gast bzw. der Auftraggeber können den Gastgeber bzw. TSA nur an deren Sitz verklagen.
7.4. Für Klagen des Gastgebers bzw. TSA gegen den Gast, bzw. den Auf-traggeber ist der Wohnsitz des Gastes maßgebend. Für Klagen gegen Gäste, bzw. Auftraggeber, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die Ihren Wohn-/Geschäftssitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohn-/Geschäftssitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz des Gastgebers vereinbart.
7.5. Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht, wenn und insoweit auf den Vertrag anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen der Europäischen Union oder andere internationale Bestimmungen anwendbar sind.
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Noll | Hütten | Dukic Rechtsanwälte, München | Stuttgart, 2019-2020
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Vermittlungsstelle ist:
Tourismusgemeinschaft Südliches Allgäu GbR
Hauptstraße 33
87637 Seeg
Vertretungsberechtigt: Markus Berktold und Thomas Pihusch
Telefon: +49 (0) 83 64 - 98 73 20
Telefax: +49 (0) 83 64 - 98 73 15
E-Mail: info@suedliches-allgaeu.de
Internet: www.suedliches-allgaeu.de

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